Als rechtliche Betreuung übernehmen wir Aufgaben für unsere Klienten, die bestimmte Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Aufgabenbereiche werden vom Gericht individuell festgelegt und im Betreuerausweis dokumentiert.
Die Betreuung wird generell nur für bestimmte Lebensbereiche eingerichtet und bedeutet keine Entmündigung – die betreute Person (Klient) bleibt dabei grundsätzlich geschäftsfähig.
Als berufliche Betreuerin werde ich vom Gericht bestellt und muss seit 2023 eine behördliche Registrierung mit Nachweis persönlicher und fachlicher Eignung vorweisen.
Mein Ziel als berufliche Betreuerin ist es, die Selbstbestimmung meiner Klienten zu erhalten und sie in ihrem Alltag rechtlich und organisatorisch zu unterstützen.
Typische Aufgabenreiche sind unter anderem:
Verwaltung von Finanzen, Konten, Schuldenregulierung, Beantragung von Sozialleistungen
Organisation und Zustimmung zu medizinischen Maßnahmen, Beauftragung von Pflegdiensten, Sicherstellung der Krankenversicherung
Unterstützung bei der Wohnungssuche, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Sicherstellung der Wohnsituation
Entscheidungen über den Wohnort und ggf. Unterbringung in einer Einrichtung
Vertretung gegenüber Ämtern, Versicherungen und Gerichten
Entgegennahme und Öffnen der Post, Kontrolle des Telefonverkehrs
Für besonders eingriffintensive Maßnahmen wie Unterbringung mit Freiheitsentziehung oder freiheitsentziehende Maßnahmen ist immer und jeweils ein eigener Aufgabenbereich durch das Gericht anzuordnen.
Wie wird der Aufgabenkreis der rechtlichen Betreuung festgelegt?
Der Aufgabenkreis eines rechtlichen Betreuers wird vom Betreuungsgericht individuell festgelegt.
Grundlage ist der sogenannte Erforderlichkeitsgrundsatz:
Das Gericht ordnet nur die Aufgabenbereiche an, in denen der Klient tatsächliche Unterstützung benötigt und die er nicht mehr selbst regeln kann.
Das Gericht prüft die Lebenssituation und die konkreten Bedürfnisse und bestimmt dann, welche Aufgabenbereiche von einem rechtlichen Betreuer übernommen werden – die dann im Betreuerausweis einzeln aufgeführt sind. Die Aufgabenbereiche können sehr allgemein oder sehr konkret formuliert sein.
Eine Betreuung darf nie pauschal für alle Lebensbereiche angeordnet werden, sondern immer nur so weit, wie es erforderlich ist. Änderungen oder Erweiterungen des Aufgabenkreises sind jederzeit durch das Gericht möglich, wenn sich der Unterstützungsbedarf ändert.
Als Betreuerin muss ich regelmäßig dem Gericht Bericht erstatten, die Wünsche meiner Klienten so weit wie möglich berücksichtigen und darf nur in den mir zugewiesenen Aufgabenbereichen tätig werden.
